AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden. Sie werden ihm mit dem Angebot zur Kenntnis gebracht und von ihm mit Erteilung eines
Auftrages anerkannt. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen
in Geschäftsbeziehungen getreten wird und ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen. S. d. Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware
erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsberechtigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unserer Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eine schon erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der
Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert
und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegendem AGB per E-Mail, Fax oder Brief zugesandt.

 

§ 3 Muster

 

Vom Kunden angeforderte Muster werden berechnet und sind nicht retournierbar.

 

§ 4 Schutz der künstlerischen Arbeiten

 

An sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen,
Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor;
sie dürfenvon Kunden oder sonstigen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
verwendet werden. Eine Missachtung dieser Eigentums- und Urheberrechte begründet
Schadensersatzansprüche unsererseits gegen den Kunden, die pauschal einen Anspruch in Höhe von
10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 400,00 umfassen. Wir behalten uns das Recht vor, im
Kundenauftrag erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden.
Wir behalten uns weiter das Recht vor, an geeigneter Stelle den Firmennamen anzubringen.

 

§ 5 Lieferfristen

 

Lieferzeiten gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns und beginnen erst ab Erteilung des
schriftlichen Auftrages durch den Kunden und die Übersendung sämtlicher benötigter Vorlagen. Wird
bei Auftragserteilung die Lieferung eines Vorabmusters vereinbart, so gilt zu unseren Gunsten § 315
Abs. 1 BGB. Falls wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten können, hat der Kunde eine
angemessene Nachlieferfrist zu gewähren und kann erst nach deren Ablauf weitere Rechte
geltend machen. Hat der Kunde vor Produktion ein Vorabmuster vorzulegen, welches zur Produktion
zu bestätigen ist, geraten wir durch eine verspätete Bestätigung ebenso wenig in Verzug, wie durch
die erneute Produktion eines Musters.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor, bei solchen Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur
vollständigen Zahlung kostenlos für uns zu verwahren und sie pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist
verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und uns einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer ist
berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen der Verbraucher an Dritte abzutreten. Der Unternehmer ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderung ermächtigt solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Weiter ist er verpflichtet, unsere Rechte beim
Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Auf unser Verlangen hat der Unternehmer
die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den
Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eigentumsvorbehaltsregelungen unserer Lieferanten und
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch
den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt,
wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Wir sind berechtigt,
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Hierbei entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

§ 7 Widerrufsrecht

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung / Bestellung von Waren, die nach speziellen
Kundenspezifikationen angefertigt werden. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf
die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat
der Verbraucher zu tragen

 

§ 8 Vergütung/Zahlungsverzug

 

einer Versandkostenpauschale in Höhe der vom Spediteur berechneten Kosten zzgl. einer
Aufwandspauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per
Nachnahme oder gegen Rechnung leisten. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis innerhalb von 14
Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne
ausdrückliche Mahnung in Zahlungsverzug. Ggf. können Verkäufer und Verbraucher auch
abweichende Zahlungsbedingungen vereinbaren. Während des Verzuges hat der Verbraucher die
Geldschuld in Höhe von 5 %, der Unternehmer in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen. Kommt der Kunde mit Zahlungen oder Ratenzahlungen in
Verzug, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung
nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 9 Gefahrübergang

 

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf ihn über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer
im Verzug mit der Annahme ist.

 

§ 10 Gewährleistung

 

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist
von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist
der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach einer Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft
ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die
Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Abs. 4 dieser Bestimmung). Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im
Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Mehroder
Minderlieferungen bis zu 10% der ursprünglich bestellten Menge können Produktionstechnisch
nicht immer vermieden werden und können vom Verbraucher nicht beanstandet werden.

 

§ 11 Haftungsbeschränkungen

 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Ertragspflichten
nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie
im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.